Fachgespräch mit Evren Özgüvenç, Antidiskriminierungsbeauftragter der Stadt Kassel (eingekürzt)

AdiNet:
Wer bist du und wo lebst du?

Evren Özgüvenç:
Mein Name ist Evren Özgüvenç, geboren und aufgewachsen in Berlin. Als Kind von sogenannten „Gastarbeiter*innen“, habe ich Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin studiert. Ich bin lange Jahre in der Antidiskriminierungsarbeit in Berlin, Sachsen und Brandenburg tätig gewesen. Ich lebe seit Ende 2023 in Kassel im Vorderen Westen. Ich fotografiere, reise, koche, lese sehr gerne.

AdiNet:
Stell doch bitte einmal die Institution vor, für die du arbeitest.

Evren Özgüvenç:
Ich arbeite bei der Stadt Kassel - Stabsstelle Amt für Chancengleichheit und bin Beauftragter für Antidiskriminierung. Innerhalb unserer Stabsstelle gibt es eine Stabsstellenleitung und neben mir die Integrationsbeauftragte und die Frauenbeauftragte. Darüber hinaus zwei WIR-Koordinatorinnen und drei Verwaltungskräfte. Unsere Stabsstelle ist innerhalb des Dezernats für Jugend, Gesundheit, Bildung und Chancengleichheit bei Bürgermeisterin Nicole Maisch angesiedelt.

AdiNet:
Mit welchem Personenkreis arbeitest du, kannst du das grob umreißen?

Evren Özgüvenç:
Meinst du primär welche Beratungsnehmer*innen oder mit welchen Personen ich innerhalb der Verwaltung zusammenarbeite?

AdiNet:
Spannende Frage, weil du damit ein bisschen Einblick gewährst, auch institutionell beratend tätig zu sein.

Evren Özgüvenç:
Zu meinen Aufgaben gehören u. a. ein Beratungsangebot für Bürger*innen als auch für Beschäftigte der Stadtverwaltung bereitzustellen. Entsprechend können alle Menschen, die in Kassel leben oder in Kassel eine diskriminierende Erfahrung gesammelt haben, mit mir ins Gespräch kommen. Ich biete eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung nach den Standards des Antidiskriminierungsverbands Deutschland (advd) an. Die Beratung ist parteiisch, das bedeutet, dass die Wahrnehmung der Diskriminierungserfahrung nicht hinterfragt wird und richtet sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen.

Ich prüfe u. a., ob eine Diskriminierung nach dem Gesetz vorliegt und welche Handlungsoptionen den Betroffen offenstehen. Dasselbe biete ich auch für Beschäftigte der Stadtverwaltung an.

Darüber hinaus arbeite ich auch in die Verwaltung hinein. Dabei geht es unter anderem um Sensibilisierungsformate für Beschäftigte der Stadt Kassel – in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kassel Akademie, die u. a. für Fortbildungen innerhalb der Stadtverwaltung zuständig ist. Dieser Auftrag gilt auch für das städtische Leben. So ist zusammen mit der städtischen Wohnungswirtschaft „Kassel vermietet fair“ entstanden, das sind Standards für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum, der u. a. Vergabekriterien transparent macht und Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene aufzeigt. Damit ist Kassel die erste hessische Kommune, die Standards für einen fairen und diskriminierungsfreien Vermietungsprozess setzt. Dabei wurde der Erarbeitungsprozess von allen Beteiligten sehr engagiert geführt und ist ein großer Erfolg für uns als Stadt und auch für die Stadtgesellschaft.

Als Beauftragter für Antidiskriminierung habe ich zudem den Auftrag, bei Bedarf Facheinschätzungen zu konkreten Einzelfällen zu geben.

Zusammenfassend sind meine Aufgaben:

  • Beratungsangebot für Bürger*innen und Beschäftigte der Stadtverwaltung
  • Konzeptionelles Arbeiten mit dem Ziel, Diskriminierungsschutz in den Strukturen mitzudenken (Beispiel „Kassel vermietet fair“) und Entwickeln von Kampagnen zur Förderung der Zivilcourage (aktuell städtische Kampagne gegen Hass und Hetze)
  • Erarbeiten von Sensibilisierungsangeboten für Beschäftigte der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Stadt Kassel Akademie
  • Vernetzungsarbeit mit Vertreter*innen der Kasseler Zivilgesellschaft

AdiNet:
Von welchen Erfahrungen berichten eure Klient*innen in Bezug auf Diskriminierung? Jetzt hast du ja verschiedene Ebenen angerissen. Also einmal direkt Beratung für Bürger*innen und dann auch für die Verwaltung. Vielleicht erzählst du konkrete Beispiele?

Evren Özgüvenç:
Es gibt viele Diskriminierungsfälle im Arbeitsleben. Ich hatte kürzlich einen intensiven Beratungsfall, wo eine Beratungsnehmerin von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch gemacht hat. Das steht uns nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu. Es gibt zudem ein Maßregelungsverbot, das sicherstellt, dass Beschäftigte keine negativen Konsequenzen bei einer formalen Beschwerde fürchten müssen.

Die Beratungsnehmerin berichtete mir von einem rassistischen Vorfall innerhalb ihrer Arbeitsstelle, den sie auch gegenüber ihrer Vorgesetzten angesprochen habe. Die Arbeitgeberseite habe sie daraufhin aufgefordert, ihre Beschwerde zurückzunehmen.

Daraufhin hat die Beschäftigte ein Schreiben aufgesetzt, ich habe mir das angeschaut. Es war sehr wertschätzend, doch klar bei der Sache. Die Beratungsnehmerin hatte in diesem Brief der Person, von der die Diskriminierung ausging, keine direkte Absicht unterstellt, sie wollte nur Ihre Wahrnehmung darlegen und begründete sogar, wieso sie die Situation als rassistisch empfunden habe. Sie äußerte die Hoffnung, dass eine wertschätzende Kritikkultur auch zu einer gegenseitigen Sensibilisierung beitragen könnte.

AdiNet:
Also wurde hier richtig Rassismuserfahrung erlebt.

Evren Özgüvenç:
Genau. Ja. Aufgrund der drohenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die die Arbeitgeberseite gegenüber der Diskriminierungsbetroffenen für den Fall des Festhaltens an ihrer Beschwerde in Aussicht gestellt hatte, war eine anwaltliche Unterstützung zwingend nötig. Die Beratungsnehmerin hat im Arbeitskontext eine Diskriminierung erlebt und von ihrem Beschwerderecht nach §13 AGG Gebrauch gemacht. Ihr eine Kündigung anzudrohen, nur aufgrund des Umstands, dass sie von ihrem Beschwerderecht Gebrauch macht ,widerspricht dem Maßregelungsverbot nach §16 AGG. Entsprechend wäre eine Kündigung von einem Gericht wahrscheinlich auch als unwirksam eingestuft worden.

AdiNet:
Das muss man erstmal aushalten.

Evren Özgüvenç:
Genau. Die Beratungsnehmerin hat sich später zusätzlich eine anwaltliche Unterstützung organisiert und für sich eine gute Lösung erzielen können. Das ist ein nicht unbedingt positives Beispiel, weil nach dem Gesetz - und das ist etwas, was mich auch noch lange beschäftigt hat – ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz grundsätzlich solide. Es beschreibt, welche Pflichten die arbeitgebende Seite hat und es beschreibt unsere Rechte als Beschäftigte.

Wir haben ein Beschwerderecht, wir können uns sicher sein, wenn wir uns beschweren, dass uns daraus keine Nachteile entstehen. Das ist alles rechtlich festgeschrieben. In der Praxis sieht es bedauerlicherweise gelegentlich doch etwas anders aus. Und da ist es natürlich gut, dass Menschen, die betroffen sind, sich ihrer Rechte bewusst sind und letzten Endes auch wissen, wie sie diese einfordern können.

Jede Person kann das natürlich für sich entscheiden, welchen Weg sie gehen möchte. Meine Beratungsnehmerin hat gekämpft und hat für sich eine gute Lösung gefunden. Aber sie war sich auch ihrer Rechte bewusst und wusste, es gibt in der Stadt eine Antidiskriminierungsstelle. Sie wusste, dass sie Zugang zu Rechtsschutz und dergleichen hat. Es war dennoch für sie ein kräftezehrender Prozess, bis sie ihr Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen konnte.

AdiNet:
Das ist richtig spannend.

Evren Özgüvenç:
Ich sollte noch ein Beispiel aus der Verwaltung nennen.

AdiNet:
Genau. Vielleicht können wir noch ein zweites Beispiel nehmen unter Bezugnahme der Fragen: Was macht das mit den Menschen? Wie gehen sie damit um? Was würde helfen und welche Wünsche hätten die Klient*innen? Oder was wurde bereits als hilfreich erlebt?

Evren Özgüvenç:
Das zweite Beispiel war tatsächlich eine Person, welche in der Stadtverwaltung beschäftigt ist. Da ging es um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Person wurde bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch eine dritte Person belästigt. Das war also keine Benachteiligung innerhalb des Kollegiums.

Die arbeitgebende Seite hat eine Schutzpflicht ihren Beschäftigten gegenüber. Sie definiert arbeitsrechtliche Maßnahmen bei einer Diskriminierung. Das kann eine Ermahnung, Abmahnung, Versetzung/Umsetzung oder sogar eine Kündigung sein. Aber man kann ja jemanden Drittes von außen nicht abmahnen oder kündigen. Dennoch ist die arbeitgebende Seite in der Verantwortung, Lösungen zu erarbeiten, die sicherstellen, dass die Beschäftigten diskriminierungsfrei arbeiten können. Letztlich konnte eine zufriedenstellende Lösung im Sinne der beschäftigten Person gefunden werden, was mich sehr gefreut hat.

AdiNet:
Okay, dann vielleicht die Frage: Welche Wünsche hatte diese Person denn genau gehabt?

Evren Özgüvenç:
Grundsätzlich hat sich die Person das gewünscht, was wir uns wohl alle wünschen. Ein offenes Ohr, ernstgenommen zu werden, konkrete und fachkundige Ansprechpersonen bei Diskriminierungsfällen und entsprechend Lösungen angeboten zu bekommen, die sicherstellen, diskriminierungsfrei arbeiten zu können.

AdiNet:
Wichtiger Schritt.

Evren Özgüvenç:
Oftmals haben wir ein gutes Gespür für Gerechtigkeit und sind auch Expert*innen in eigener Sache. Wir können in der Regel gut einordnen, ob das, was gerade mit uns passiert, gerechtfertigt ist oder ob eine Benachteiligung aufgrund dessen, was uns ausmacht, vorliegt.

Diese Störgefühle ansprechen zu können ohne fürchten zu müssen, dass sie relativiert oder als Missverständnis abgetan werden, sind wichtig. Jede*r möchte mit seinem Anliegen ernstgenommen und gehört werden.

Wir als Gesellschaft müssen Strukturen und Räume schaffen, in der wir über solche Erfahrungen reden können. Reden verbindet, nicht reden schafft Distanz. Das Wort „Beschwerde“ wird meist negativ konnotiert. Wir sollten uns Möglichkeiten geben, miteinander ins Gespräch zu kommen. Und wenn sich jemand aus irgendwelchen Gründen nicht wohl oder benachteiligt fühlt, muss das auch angstfrei angesprochen werden können. Zusammengefasst wünschen sich die allermeisten Menschen, gehört und ernst genommen zu werden. Sie wünschen sich, dass man sich ihrer Sache annimmt. Antidiskriminierungsberatung funktioniert nach dem Empowerment-Prinzip. Die Kraft zur Lösung des Problems liegt meistens in den Menschen selbst. Dafür brauchen wir jedoch flächendeckende Anlauf- und Fachstellen für Betroffene.

AdiNet:
Inwieweit spielt Antidiskriminierung in eurem Arbeitsalltag eine Rolle und wie geht ihr damit um?

Evren Özgüvenç:
Antidiskriminierung in meinem Arbeitsumfeld?

AdiNet:
Ja, in eurem Arbeitsalltag. Also spielt es eine Rolle in eurem Arbeitsalltag - und wie geht ihr damit um?

Evren Özgüvenç:
Also innerhalb der Stabsstelle Amt für Chancengleichheit, spielt Antidiskriminierung eine große Rolle, auch unabhängig von meiner Stelle.

Wir kümmern uns in unserem Bereich auch um Integration und Gleichstellung. Antidiskriminierung spielt immer eine Rolle in unserer Arbeit. Wir schauen als Stadt, dass alle Menschen in Kassel unabhängig ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, ihres Glaubens oder Weltanschauung, einer Behinderung oder chronischen Krankheit und ihres Lebensalters selbstverständlich und ohne Hürden an den sozialen Ressourcen teilhaben können. Und entsprechend ist der Abbau von Barrieren und Benachteiligungen eben immer mitzudenken.

AdiNet:
Ja dann vielen Dank für das Fachgespräch – wir bleiben in Kontakt.

Evren Özgüvenç:
Auch ich danke für das sehr angenehme Gespräch.